Für die Modernisierung von Heizkessel oder Lüftungsanlage können seit dem 1. April höhere Zuschüsse bei der KfW-Bank beantragt werden. Zwar sind die Regeln für die Förderung etwas strenger geworden, dafür sind aber bis zu 7.500 Euro an Unterstützung möglich.
Hauseigentümer, die ihren Heizkessel austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen, erhalten ab dem 1. April 2016 eine zusätzliche Förderung der KfW. Zu diesem Zweck wird das KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" erweitert. Der Zuschuss kann bis zu 7.500 Euro betragen, so Petra Hegen von Zukunft Altbau, dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm rund um die energetische Sanierung.
Strengere Förderbedingungen
Die KfW unterstützt neue Heizkessel und Lüftungsanlagen jedoch nur, wenn sie mit weiteren förderfähigen Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden. Bei einem Heizungstausch müssen Hauseigentümer zusätzlich die Einstellung der gesamten Heizungsanlage optimieren lassen. Förderbedingung ist auch, dass der alte Wärmeerzeuger kein Brennwertkessel ist und nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegt. Eine Austauschpflicht besteht in der Regel dann, wenn der Heizkessel älter als 30 Jahre ist.
Wer sich für eine neue Lüftungsanlage entscheidet, erhält die Förderung nur, wenn gleichzeitig eine förderfähige energetische Maßnahme an der Gebäudehülle ausgeführt wird, etwa die Dämmung der Fassade. Lüftungsanlagen, die keine Wärmerückgewinnung haben, bekommen keine Förderung.
Kreditbetrag von bis zu 50.000 Euro
Wird die energetische Sanierung aus eigenen Mitteln finanziert, gibt es künftig einen Investitionszuschuss von 15 Prozent, maximal 7.500 Euro, pro Wohneinheit. Bei der Kreditvariante beträgt der Tilgungszuschuss 12,5 Prozent. Das sind bis zu 6.250 Euro, die nicht mehr zurückgezahlt werden müssen. Der Kreditbetrag liegt bei bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Interessierte Bauherren konnten bereits im Januar 2016 mit den Maßnahmen des "Heizungs- und Lüftungspakets" beginnen. Geld vom Staat fließt jedoch erst im April – erst dann kann der Förderantrag eingereicht werden.
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