Für die Modernisierung von Heizkessel oder Lüftungsanlage können seit dem 1. April höhere Zuschüsse bei der KfW-Bank beantragt werden. Zwar
sind die Regeln für die Förderung etwas strenger geworden, dafür sind
aber bis zu 7.500 Euro an Unterstützung möglich.
Hauseigentümer,
die ihren Heizkessel austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage
einbauen wollen, erhalten ab dem 1. April 2016 eine zusätzliche
Förderung der KfW. Zu diesem Zweck wird das KfW-Programm
"Energieeffizient Sanieren" erweitert. Der Zuschuss kann bis zu 7.500
Euro betragen, so Petra Hegen von Zukunft Altbau, dem vom
Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm
rund um die energetische Sanierung.
Strengere Förderbedingungen
Die KfW unterstützt neue Heizkessel und Lüftungsanlagen jedoch nur,
wenn sie mit weiteren förderfähigen Sanierungsmaßnahmen kombiniert
werden. Bei einem Heizungstausch müssen Hauseigentümer zusätzlich die
Einstellung der gesamten Heizungsanlage optimieren lassen.
Förderbedingung ist auch, dass der alte Wärmeerzeuger kein
Brennwertkessel ist und nicht der gesetzlichen Austauschpflicht
unterliegt. Eine Austauschpflicht besteht in der Regel dann, wenn der
Heizkessel älter als 30 Jahre ist.
Wer sich für eine neue Lüftungsanlage entscheidet, erhält die
Förderung nur, wenn gleichzeitig eine förderfähige energetische Maßnahme
an der Gebäudehülle ausgeführt wird, etwa die Dämmung der Fassade.
Lüftungsanlagen, die keine Wärmerückgewinnung haben, bekommen keine
Förderung.
Kreditbetrag von bis zu 50.000 Euro
Wird die energetische Sanierung aus eigenen Mitteln finanziert, gibt
es künftig einen Investitionszuschuss von 15 Prozent, maximal 7.500
Euro, pro Wohneinheit. Bei der Kreditvariante beträgt der
Tilgungszuschuss 12,5 Prozent. Das sind bis zu 6.250 Euro, die nicht
mehr zurückgezahlt werden müssen. Der Kreditbetrag liegt bei bis zu
50.000 Euro pro Wohneinheit.
Interessierte Bauherren konnten bereits im Januar 2016 mit den
Maßnahmen des "Heizungs- und Lüftungspakets" beginnen. Geld vom Staat
fließt jedoch erst im April – erst dann kann der Förderantrag
eingereicht werden.
Geld sparen und Umwelt schonen
Mit der höheren Förderung soll ein Umstieg auf effizientere
Gasheizungen und auf Heizungen, die Wärme auf Basis erneuerbarer
Energien erzeugen, erleichtert werden. "Sie stoßen durch ihren
geringeren Verbrauch weniger Kohlenstoffdioxid aus und senken die
Betriebskosten", sagt Ulrich König vom Energieberatungszentrum Stuttgart
(EBZ). "Hauseigentümer, die eine Pelletheizung, eine Solarthermieanlage
oder eine andere Erneuerbare-Energien-Heizung kaufen, machen sich zudem
unabhängiger von fossilen Energieträgern." Ist das Heizungssystem dann
auch noch optimal eingestellt, sinke der Verbrauch weiter.
Die neue Förderung kann über die Kreditvariante (Programm 151) oder die Zuschussvariante (Programm 430)
hier beantragt werden.
Quelle: DPA