Montag, 11. April 2016

Energieeffizient Sanieren – KfW Kredit (Programm 151 / 152)

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen

 

Das Wichtigste in Kürze zum KfW Programm Nummer 151 / 152

 

  • 0,75 % effektiver Jahreszins
  • für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen
  • bis 100.000 Euro je Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus oder 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen, Maßnahmenpaketen
  • Geld sparen - weniger zurückzahlen: bis 27.500 Euro Tilgungszuschuss
  • Alternativ können Sie als Privatperson das Zuschussprogramm 430 wählen. 

 

Übersicht

 

Die KfW fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

 

KfW-Effizienzhaus:


Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

 

Maßnahmenpakete:


Im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz werden folgende Maßnahmenpakete gefördert.
  • Heizungspaket: Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch effiziente Anlagen in Verbindung mit einer optimierten Einstellung Zinssätze und Laufzeiten
  • Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle Zinssätze und Laufzeiten
Eine Kombination mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist möglich. Hier gilt der höhere Tilgungszuschuss für das Heizungs-/Lüftungspaket.

 

Einzelmaßnahmen:


Wenn Sie keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, fördert die KfW auch Einzelmaßnahmen wie:
  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.
Außerdem fördern wir
  • Baunebenkosten
  • Wiederherstellungskosten
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Eine detaillierte Liste der förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier

 

Baudenkmale:

 

  • Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig.
  • Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.kfw.de/denkmal.

 

Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden:

 

  • Der KfW-Kredit unterstützt Sie auch, wenn Sie bestehende beheizte Nicht-Wohnflächen, zum Beispiel Gewerbeflächen, zu Wohnraum umbauen.
  • Die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu Wohnraum können Sie über den KfW-Kredit Energieeffizient Bauen (153) finanzieren.

 

Kauf von saniertem Wohnraum:

 

Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen, können die Kosten der energetischen Sanierung gefördert werden, wenn sie gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).

 

Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

 

 

Anlagen / Formulare:
Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Kredit

Anlage zum Merkblatt - Technische Mindestanforderungen

Anlage zum Merkblatt - Liste der technischen FAQ

Anlage zum Merkblatt - Liste der förderfähigen Maßnahmen


Quelle: www.kfw.de

 

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