Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen
Das Wichtigste in Kürze zum KfW Programm Nummer 430
- bis 30.000 Euro Zuschuss für jede Wohneinheit
- für private Eigentümer, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen
- flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln
Überblick
Die KfW fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.
Im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz werden folgende Maßnahmenpakete gefördert.
Wenn Sie keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, fördert die KfW auch Einzelmaßnahmen wie:
Außerdem wird gefördert:
Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen, können die Kosten der energetischen Sanierung gefördert werden, wenn sie gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).
Anlagen / Formulare:
Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss
Anlage zum Merkblatt - Technische Mindestanforderungen
Anlage zum Merkblatt - Liste der technischen FAQ
Anlage zum Merkblatt - Liste der förderfähigen Maßnahmen
Allgemeine Bestimmungen für Investitionszuschüsse
KfW-Effizienzhaus:
Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.
Maßnahmenpakete:
Im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz werden folgende Maßnahmenpakete gefördert.
- Heizungspaket: Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch effiziente Anlagen in Verbindung mit einer optimierten Einstellung Höhe des Zuschusses: 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro für jede Wohneinheit
- Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle Höhe des Zuschusses: 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit
Einzelmaßnahmen:
Wenn Sie keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, fördert die KfW auch Einzelmaßnahmen wie:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage (sofern diese älter als zwei Jahre sind)
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Außerdem wird gefördert:
- Baunebenkosten
- Wiederherstellungskosten
- Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Baudenkmale:
- Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig.
- Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.kfw.de/denkmal.
Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden:
- Mit dem Zuschuss unterstützen wir Sie auch, wenn Sie bestehende beheizte Nicht-Wohnflächen, zum Beispiel Gewerbeflächen, zu Wohnraum umbauen.
- Die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu Wohnraum können Sie über den KfW-Kredit Energieeffizient Bauen (153) finanzieren.
Kauf von saniertem Wohnraum:
Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen, können die Kosten der energetischen Sanierung gefördert werden, wenn sie gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Photovoltaik-Anlagen. Dafür steht Ihnen das Förderprodukt Erneuerbare Energien - Standard - Photovoltaik 274 zur Verfügung.
Anlagen / Formulare:
Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss
Anlage zum Merkblatt - Technische Mindestanforderungen
Anlage zum Merkblatt - Liste der technischen FAQ
Anlage zum Merkblatt - Liste der förderfähigen Maßnahmen
Allgemeine Bestimmungen für Investitionszuschüsse
Quelle: www.kfw.de
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