Montag, 11. April 2016

Energieeffizient Sanieren – KfW Investitionszuschuss (Programm 430)

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen

 

Das Wichtigste in Kürze zum KfW Programm Nummer 430

  • bis 30.000 Euro Zuschuss für jede Wohneinheit
  • für private Eigentümer, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen
  • flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln 

 

Überblick

Die KfW fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

 

KfW-Effizienzhaus:


Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

 

Maßnahmenpakete:


Im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz werden folgende Maßnahmenpakete gefördert.
  • Heizungspaket: Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch effiziente Anlagen in Verbindung mit einer optimierten Einstellung Höhe des Zuschusses: 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro für jede Wohneinheit
  • Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle Höhe des Zuschusses: 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit
Eine Kombination mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist möglich. In diesem Fall beträgt die Zuschusshöhe 15 % Ihrer förderfähigen Kosten.

 

Einzelmaßnahmen:


Wenn Sie keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, fördert die KfW auch Einzelmaßnahmen wie:
  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage (sofern diese älter als zwei Jahre sind)
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.

Außerdem wird gefördert:
  • Baunebenkosten
  • Wiederherstellungskosten
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Eine detaillierte Liste der förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier

 

Baudenkmale:

 

  • Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig.
  • Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.kfw.de/denkmal.

 

Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden:

 

  • Mit dem Zuschuss unterstützen wir Sie auch, wenn Sie bestehende beheizte Nicht-Wohnflächen, zum Beispiel Gewerbeflächen, zu Wohnraum umbauen.
  • Die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu Wohnraum können Sie über den KfW-Kredit Energieeffizient Bauen (153) finanzieren.

 

Kauf von saniertem Wohnraum:


Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen, können die Kosten der energetischen Sanierung gefördert werden, wenn sie gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).

 

Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

 


Anlagen / Formulare:
Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss
Anlage zum Merkblatt - Technische Mindestanforderungen
Anlage zum Merkblatt - Liste der technischen FAQ
Anlage zum Merkblatt - Liste der förderfähigen Maßnahmen
Allgemeine Bestimmungen für Investitionszuschüsse

Quelle: www.kfw.de

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